Haben Sie sich für ein Objekt entschieden, wird ein schriftliches Angebot (Proposta) von uns erstellt. Das Angebot wird dann mit dem Eigentümer besprochen. Vergleichbar mit einer Reservierung in Deutschland.
Grundsätzlich entsteht ein sogenannter "Preliminare" (Vorvertrag) sobald eine "Proposta" unterschrieben wurde oder mit einem weiteren Dokument (Überweisungsschein von einer Anzahlung) den Kauf definitiv bestätigt und dieser von Ihnen zur Kenntnis genommen wurde.
Nachdem Sie die "Proposta" unterzeichnet haben, empfehlen wir einen "Geometra" (ähnlich wie ein Architekt in Deutschland) zu beauftragen, der das gewünschte Objekt besichtigen und die Daten prüfen muss. Dies dient zu Ihrer Sicherheit und schützt Sie vor z. B. einen nicht legalen Bau, ein sogenannter Schwarzbau.
Die Unterzeichnung aller zur Eigentumsübertragung erforderlichen Dokumente erfolgt am Tag des “Atto notarile” oder "Rogito"gemeinsam durch Verkäufer und Käufer bei einem Notar. An diesem Tag erwirbt der Käufer das Eigentum an der Immobilie gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und der anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren und alle Rechte und Pflichten gehen auf den Käufer über.
Bevor Sie sich zum Kauf einer Immobilie in Italien entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich ebenso über die Nebenkosten informieren. Neben den normalen Kosten für Wasser, Strom, Gas, Internet etc. kommen auch Steuern und Abgaben (z. B. Müllgebühren) dazu. Vor allem bei Feriendomizilen gibt es eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer.
Damit Sie es besser verstehen können, was in Italien alles bezahlt werden muss, finden Sie unten eine Auflistung. Für noch genauere Angaben sind wir gerne für Sie erreichbar. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Genau dafür sind wir da.
Die Mehrheit der italienischen Bürger haben keine Hausrats- oder Gebäudeversicherung. Anders als in Deutschland ist es in Italien nicht Pflicht eine Versicherung zu haben. Dennoch empfehlen wir unseren Kunden, eine Hausrats- oder Gebäudeversicherung abzuschließen. Die jährlichen Kosten dafür liegen bei ca. 180 bis 380 Euro.
Imposta Minucipale IMU (Grundsteuer)
In Italien wird unterschieden, ob Sie in der Immobilie wohnen oder ob Sie diese als Zweitwohnsitz nutzen. Man kann also eine Immobilie nur als erst Wohnsitz angeben, wenn man seine Residenz (Aufenthaltsort mehr als 180 Tage im Jahr) dort besitzt. Falls Sie das Haus als Zweitwohnsitz benutzen, sind Sie verpflichtet, die "IMU" zu bezahlen. Diese Steuer beträgt ca. 7,6 % des Katastereinkommens der Immobilie, jede Gemeinde kann diesen jedoch selber entscheiden, weshalb der Steuersatz je nach Ortschaft variiert.
Tassa sui Rifuiti TARI (Abfallgebühr)
In Italien sind auch Abfallgebühren fällig, auch wenn Sie das Haus als Zweitwohnsitz benutzen und nur für ein paar Wochen im Jahr das Haus nutzen. Berechnet wird die Gebühr anhand der Wohnfläche und der Anzahl der Personen, die in der Immobilie wohnen. Dies variiert aber auch von Commune (Gemeinde) zu Commune.
Acqua (Wasser)
Die Wassergebühren unterscheiden sich in ganz Italien. Am besten fragen Sie hier den Vorbesitzer Ihrer Immobilie nach den ungefähren Kosten, um vor dem Kauf eine Idee Ihrer zusätzlichen jährlichen Wasserkosten zu haben.
Elektrizität und Gas
Jeder Haus- / Wohnungsbesitzer in Italien kann die Firma der Strom- und Gasversorgung selber aussuchen. Sie können hier verschiedene Anbieter vergleichen. Wir empfehlen auch hier den Kontakt mit dem Eigentümer zu suchen und zu fragen, was er aktuell bezahlt hat und welchen Anbieter er nutzte. Dies hilft ihnen, einen Überblick der Gesamtkosten zu bekommen.
Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Kontaktformular, unsere E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Gerne auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir sind jederzeit für Sie da und unterstützen Sie gerne.
René Vignaroli
Geschäftsführer / Immobilienmakler
Telefon DE: +49 176 43162607
Telefon IT: +39 348 84385337
E-mail: rv@maklerdeitalia.com
Anschrift: Tannenstr. 6, 84435 Lengdorf, DE